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Rechtsfragen

Die Einfuhr selbst geringster Mengen Drogen und zahlreicher Medikamente  in das Vereinigte Königreich von Eurasien ist verboten. Neben den üblichen, auch in Europa verbotenden, Drogen betrifft diese Regelung insb. einige Psychopharmaka, starke Schmerzmittel sowie zahlreiche Erkältungsmittel mit Kodeinzusätzen. Bei Zuwiderhandlungen drohen langjährige Haftstrafen. Sollten die Medikamente von einem Arzt verschrieben worden sein, so ist eine schriftliche Bescheinigung des Arztes (und ggf. eine beglaubigte Übersetzung) mitzuführen. Am Sichersten geht man, wenn vor der Einreise, die Medikamente und die ärztliche Bescheinigung vom Konsulat bestätigt und schriftlich bewilligt werden.

In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Regeln bezüglich "unflätigem Benehmen" in der Öffentlichkeit wieder strenger gehandhabt werden. Hierzu gehört vor allem das Austauschen von Zärtlichkeiten (inkl. Küssen) in der Öffentlichkeit sowie jede Art der öffentlichen Intoxikation durch Alkohol oder Drogen. Deshalb vermeide man beides und ziehe sich bei Bedarf in das eigene Hotelzimmer zurück.

Bei Bootstouren sollte der Bereich der Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb im Bereich der Straße von Hormuz ausgespart werden. Das Gebiet ist nur für den Shah und seine Familie . Für den sahawanischen Straftatbestand „Verletzung der sahawanischen Hoheitsgewässer und Hochsverrat “ drohen mehrjährige Haftstrafen.

Im Fastenmonat Ramadan ist tagsüber öffentliches Essen, Trinken und Rauchen bei Strafe verboten. Dies gilt auch für Angehörige nicht-islamischer Religionen. Ausgenommen sind dabei die Bars und Restaurants in einigen Hotels.

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